Tipp

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung (RRV) bei der Reservierung einer Ferienwohnung schützt vor finanziellen Belastungen, wenn durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Krankheit, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft mit Komplikationen, erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignisse, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, nicht vorhersehbare, unfreiwillige Arbeitslosigkeit des Versicherten, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung) die Reise nicht angetreten werden kann oder diese vorzeitig beendet wird. Die Versicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn wegen Nichterfüllung des Mietvertrages vom Vermieter Gebühren in Rechnung gestellt werden. Der Abschluss der RRV bezieht sich auf das gemietete Objekt. Eine Stornierung aus RRV-Gründen kann nur dann anerkannt werden, wenn sie schriftlich formuliert und zusammen mit den entsprechenden Belegen (z.B. ärztliches Attest und Stornorechnung) an den Versicherungsträger geschickt wird. Nähere Einzelheiten können Sie den Vertragsbedingungen der Versicherungsgesellschaft zu entnehmen.